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(27.10.2026)

Die Unterschriftensammlung findet vom 11. September bis zum 9. Dezember 2026 statt.

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Freiburger Volksinitiative «Aufwerten statt Abreissen!»

 

Unsere Ortsbilder ausserhalb der Bauzone schützen: eine Notwendigkeit und eine Pflicht für unsere Kinder!

Seit Jahrzehnten zeugen bildprägende Bauten — Bergchalets, Rebhäuschen, Häuschen an den Seeufern — von der engen Verbindung zwischen Mensch, Natur und lokalen Traditionen. Obwohl sie in unseren Landschaften und Erinnerungen tief verankert sind, geniessen diese Bauten ausserhalb der Bauzonen keinen angemessenen Schutz. In Zeiten ökologischer und identitätsstiftender Herausforderungen ist es dringend notwendig, ihren denkmalpflegerischen und kulturellen Wert anzuerkennen und ihre nachhaltige Aufwertung gemäss Artikel 73 der Verfassung des Kantons Freiburg zu ermöglichen.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung sorgt seit 1979 für eine zweckmässige Nutzung des Bodens, die eine harmonische Entwicklung des gesamten Landes gewährleisten soll. Eine erhebliche Anzahl von Bauten befindet sich ausserhalb der von den Kantonen festgelegten Bauzonen; darunter befinden sich typische Bauten, die Träger einer regionalen Identität und tief in ihrer Umgebung verwurzelt sind — sei es in den Bergen, im Flachland, in den Rebbergen oder an den Ufern.

Bis heute geniesst dieses kollektive Kulturgut jedoch keinen spezifischen Schutz, und keine Aufwertungsvereinbarung ermöglicht eine den Umständen angemessene Nutzung, insbesondere wenn ihre ursprüngliche Nutzung aufgegeben wird.

Botschafter früherer Lebensweisen und der Symbiose zwischen Mensch und Natur schlagen diese Gebäude eine Brücke der Identität zu den zukünftigen Generationen und stellen eine kollektive Chance dar, die es wert ist, aufgewertet zu werden. Mehr noch: In einer Zeit, in der ökologische und klimatische Fragen von grundlegender Bedeutung sind, stellen sie Modelle der Nachhaltigkeit dar, da ihre CO₂-Bilanz weitgehend amortisiert ist und sie sich positiv auf die sie umgebende Natur auswirken.

Die Initiantinnen und Initianten fordern, dass der Fortbestand dieser bebauten Ortsbilder gewährleistet wird und sie gemäss den Bestimmungen von Artikel 73 der Verfassung des Kantons Freiburg aufgewertet werden können. Dieser verpflichtet Staat und Gemeinden dazu, «die Natur und das Kulturerbe zu erhalten» (Art. 73 Abs. 1 KV FR) und «das Gebiet so zu gestalten, dass die Orts- und Landschaftsbilder geschont werden» (Art. 73 Abs. 2 KV FR).

Initiativtext

Aufwerten statt Abreissen: Schützen wir unsere Ortsbilder ausserhalb der Bauzone!

 

Die Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 wird wie folgt geändert:

 

Art. 73 bis (neu)

1. Bauten ausserhalb der Bauzone, die seit mindestens dreissig Jahren in die Landschaft integriert sind, stehen unter Schutz.

2. Insbesondere sind Bergchalets, Winzerhütten sowie Fischer- und Freizeithütten an Seeufern zu erhalten.

3. Gegebenenfalls schliesst der Staat mit den Eigentümern oder den Nutzern einen entsprechenden Vertrag,

in der sie sich verpflichten, das Ortsbild, die Natur, die Biodiversität und allfällige Naturschutzgebiete zu respektieren

sowie das Grundstück zu unterhalten und die Erosion zu verhindern.

4. Das Bundesrecht bleibt vorbehalten.

Vier gute Gründe, diese Initiative zu unterstützen:

Für den Erhalt der regionalen Identität und Kultur

   

Die von der Initiative betroffenen Bauten sind Teil der Landschaft und der lebendigen Geschichte unserer Regionen.
Jedes Chalet und jedes Häuschen erzählt eine einzigartige Geschichte. Sie zu schützen bedeutet, in die Schönheit und Authentizität unserer Landschaften zu investieren. Sie verschwinden zu lassen bedeutet, ein in unseren Traditionen verankertes kollektives Gedächtnis auszulöschen und unsere Identität zu verlieren.

Für eine positive CO₂-Bilanz

Ein bestehendes Gebäude hat seinen ökologischen Fussabdruck bereits «bezahlt». Es zu erhalten, vermeidet die Umweltbelastung, die durch seinen Abbruch entstünde.
Die Natur wird es uns doppelt danken — auch sie hat im Laufe der Zeit gelernt, in Symbiose mit diesen Bauten zu leben und sich auf sie zu stützen.

Für die Aufwertung unseres Kulturerbes statt dessen Zerstörung

Viele der Gebäude, die wir schützen wollen, haben ihre ursprüngliche handwerkliche Nutzung aus früheren Zeiten verloren.
Sie auf andere Weise weiterzunutzen, ist ein fairer und kohärenter Weg, ihre Geschichte weiterzuerzählen und gleichzeitig eine bestehende Ressource intelligent zu nutzen.

Für die Gewährleistung von Fairness und Rechten

Alle Gebäude, die die Initiative schützen will, wurden vor mehr als dreissig Jahren rechtmässig erbaut.
Die Änderung von Artikel 73 der Freiburger Staatsverfassung soll das Grundrecht auf Eigentum stärken und die Willkür einzelner Abbruchverfügungen verhindern. Mit unserer Initiative können die Behörden nicht mehr allein über den Fortbestand der geschützten Bauten entscheiden.

Eine Schwesterinitiative wurde im Kanton Waadt bereits im September 2025 eingereicht!

Initiativkomitee

Pierre-André Grandgirard, Grossrat Die Mitte, Montet

Claude Delley, Berufsfischer, Portalban

Julien Firmann, Direktor der Ateliers Firmann AG, Pringy

Alain-Jacques Tornare, Historiker, Marsens

Pierre Bertherin, Verwalter von Vereinigungen, Bulle

Philippe Wandeler, ehemaliger Grossrat Mitte Links, Freiburg

Michel Niquille, Schriftsteller, ehemaliger Sekretär Lignum Freiburg

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

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Der Start dieser Initiative ist die Aktion eines überparteilichen Bürgerkollektivs aus der Westschweiz, das das bauliche Erbe unseres Landes durch demokratische Aktionen in den westschweizer Kantonen schützen möchte.

Mit Ihrer Mitgliedschaft im Kollektiv erhalten Sie regelmässig Informationen über laufende Aktionen.

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